Eigene Ideen und Vorschläge einbringen

15.08.2019 | von Susanne


Schon unser neues Modul „Feature Abstimmung“ im Kundencenter entdeckt und ausprobiert?

Mit dieser Funktion laden wir alle Nutzer ein ihre Wünsche und Vorschläge einzubringen, welche Features oder Funktionen wir künftig entwickeln oder erweitern sollen. Aber auch allgemeine Verbesserungsvorschläge können über dieses Tool an uns herangetragen werden.

Dazu nach dem Login im Kundencenter einfach den Menüpunkt „Feature Abstimmung“ auswählen und den Button „Neues Feature vorschlagen“ klicken. Nach dem Ausfüllen des kurzen Formulars kann der Vorschlag an uns gesendet werden. Ist ein Vorschlag nützlich, realistisch und umsetzbar, wird dieser zur Abstimmung an alle anderen Nutzer mit einem Kundencenter – Account freigegeben, die anschließend mit nur einem Klick auf ‚Daumen hoch‘ für „Will ich auch haben“ oder auf ‚Daumen runter‘ für „Will ich nicht haben“ abstimmen können.

Je nach Abstimmungsergebnis wird dann die Entwicklung / Programmierung umgesetzt und die Funktion z.B. in den Kundencenter als Modul oder als Dienst implementiert.

Also, bringt gern Eure Vorschläge ein oder stimmt für bestehende Vorschläge ab!

Login zum Kundencenter: https://support.euserv.com

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Contribute your own ideas and suggestions

15.08.2019 | von Susanne

Did you already discover our new module „Feature Voting“ at customer panel?

With this feature we invite our users to submit their wishes, ideas and suggestions, which features or functions we should develop or extend in the future. But also general suggestions for improvement can be communicated to us in this way.

To participate, please select the menu item „Feature Voting“ after logging in to the customer panel and click the „Suggest new feature“ button. After completing the short form, your proposal can be sent to us. If a suggestion is useful, realistic and practicable, it will be shared for voting to all other users with a customer panel account. With click on ‚Thumbs Up‘ for ‚I want it, too‘ or ‚Thumbs down‘ for ‚I don’t want it‘ any other customer can vote for or against your suggestion.

Depending on the voting result we start developing or programming to implement the mostly desired proposals as a module or as a service at customer panel.

So, contribute your ideas and suggestions or vote for existing proposals!

Login to the customer panel: https://support.euserv.com

 
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Neue Registrierungsbedingungen für .EU Domains

25.06.2019 | von Susanne

Mit knapp 4 Millionen Registrierungen ist die Top-Level-Domain .EU eine der am häufigsten verwendeten länderspezifischen TLDs. Bislang hatten ausschließlich Unionsbürger und -bürgerinnen, mit Wohnsitz innerhalb der EU, das Recht eine solche .EU-Domain zu registrieren.

Seit der Annahme der ersten .EU Verordnung vor 16 Jahren gab es jedoch im Online-Umfeld einige Veränderungen. Deshalb wurden die Vorschriften für die Regelung der Top-Level-Domain .EU nun überarbeitet und in der Verordnung 2019/517 des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der EU am 29. März 2019 veröffentlicht. Demnach wird der Kreis der Registrierungsberechtigten auf Unionsbürger unabhängig vom Wohnsitz und auf natürliche Person, die kein Unionsbürger sind, aber ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat haben, ausgeweitet.

Was bedeutet das ganz konkret?

Soll also heißen: Künftig – genauer gesagt ab dem ab 19. Oktober 2019 – können folgende natürliche Personen .EU-Domains registrieren:

  • EU-Bürger mit Wohnsitz in der EU
  • EU-Bürger mit Wohnsitz außerhalb der EU
  • Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz innerhalb der EU

Aufgrund der Anpassungen der Registrierungsbedingungen können die beliebten .EU-Domains in Zukunft von einem größeren Personenkreis registriert werden, so auch von EU-Bürgern, die dauerhaft oder temporär in Großbritannien leben.

Wer eine .EU Domain schnell und günstig registrieren will, sollte sich unseren Tarif „Domain Pro v2 (EU)“ etwas genauer anschauen: http://go.euserv.org/PU

UPDATE (09/2019):

Nach dem derzeitigen Stand nimmt EURid ab dem 01. November 2019, 00:00 Uhr (CET), keine .eu-Domain Registrierungen mehr entgegen, wenn der Anmelder seinen Sitz in Großbritannien oder Gibraltar hat.

Wer bereits eine .eu-Domain hält und seinen Sitz in Großbritannien oder Gibraltar hat, wird am 24. Oktober 2019 und am 01. November 2019 seitens EURid per eMail informiert, dass er bald gegen die Registrierungsregelungen verstößt. Bis 01. Januar 2020 muss dann ein Nachweis der fortgesetzten Registrierungsberechtigung erbracht werden, z.B. durch Wohn-/Firmensitzänderung. Wird der Verstoß gegen die Registrierungsregelungen nicht beseitigt, wird die .eu-Domain ab dem 01. Januar 2020, 00:00 Uhr (CET) inaktiv und führt den Status „withdrawn“. Sie kann dann weder für Webseiten noch für eMail-Dienste genutzt werden. Eine endgültige Löschung erfolgt  dann zum 01. November 2020, 00:00 Uhr (CET).

 

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Jetzt sparen bei den EUserv „Cyber-Wochen“

19.11.2018 | von Susanne

Schon bevor der #BlackFriday das größte Shopping-Wochenende des Jahres einläutet, ist bei uns die Angebotsoffensive bereits gestartet. Während der EUserv “Cyber-Wochen 2018” bieten unsere Aktionsangebote im Bereich virtualisierte Server und Hosting ein einmaliges Sparpotenzial von bis zu 612,60 Euro .

Cyber-Angebot Hosting „Active SSL-Edition 2018“ mit PHP, mySQL und SSL

Zum Sonderpreis von 4,99 EUR im Monat gibt es den Webhosting-Tarif „Active SSL-Edition 2018“ im 12-Monatsvertrag inkl. 2 Domains, 10GB Webspeicherplatz und SSL-Support mit einem SSL-Zertifikat von „Let’s encrypt“, so dass Webseiten automatisch unter „http://“ und „https://“ erreichbar sind.

Zum Angebot: http://go.euserv.org/MR

Deals mit enormem Sparpotenzial im Bereich virtualisierte Server

Für nur 10 Euro im gesamten ersten Jahr sind während der „Cyber-Wochen“ die paravirtualisierten Linux Rootserver der Serie „Basic“ im 12-Monatsvertrag erhältlich. Mit ihren vielfältige Anwendungsmöglichkeiten, einer soliden Ressourcen-Ausstattung und vollem Administrator-Zugriff bieten diese vServer im Prinzip all das, was auch ein physischer Server ermöglicht und sind somit ideal für einen kostengünstigen Einstieg ins Server-Hosting geeignet.

Nur 20 EUR kosten die vServer im Tarif „Pro“ im gesamten ersten Jahr. Mit bis zu 6 virtuellen CPU-Kernen, 8 GB Arbeitsspeicher und 400 GB Festplattenkapazität sowie Traffic-Flatrate ohne Drosselung der Bandbreite eignet sich diese Serie ideal, um Webhosting- oder Mail-Server zu betreiben oder um verschiedene Hardwareumgebungen und Betriebssysteme zu simulieren. Auch ein Einsatz als Game- oder Teamspeak-Server ist mit Geräten dieser Serie denkbar.

Wer schnelle SSD-Power für maximalen I/O benötigt, kann sich für nur 30 EUR für das gesamte erste Jahr einen vServer der „SSD“ – Serie im 12-Monatsvertrag sichern. Hier bietet sich mit den Cyber-Wochen ein einmaliges Einsparpotenzial von bis zu 612,60 EUR.

Zu den vServer Angeboten: http://go.euserv.org/MS

Die Angebote der Cyber-Wochen sind nur für kurze Zeit bei Auswahl der 12-Monate Vertragslaufzeit bei Neubestellungen verfügbar. Ab dem zweiten Vertragsjahr gelten bei den vServern jeweils die regulären Preise, der Webspace-Tarif „Active SSL-Edition 2018“ ist dauerhaft zum Sonderpreis erhältlich.

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SSL: Sicher und DSGVO-konform im Netz

20.07.2018 | von Susanne

 

Wer benötigt überhaupt eine SSL-Verschlüsselung?

Seit Inkrafttreten der neuen DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) erreichen uns im Support viele Anfragen von verunsicherten Webseiten- und Shop-Betreibern, die wissen möchten, was alles getan werden muss, um DSGVO-konform zu agieren und ob deren Seiten zwingend eine SSL-Verschlüsselung benötigen. Dazu sei vorweg Eines gesagt: Wir sind stets bemüht Kundenanfragen zügig und korrekt zu beantworten sowie sämtliche Informationen sorgsam zu recherchieren und verständlich aufzubereiten. ABER: Unsere Auskünfte bzgl. DSGVO stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ob eine SSL-Verschlüsselung benötigt wird oder nicht, hängt im Wesentlichen davon ab, ob eine Webseite oder ein Shop personenbezogene Daten erhebt. Immer dann, wenn Nutzer auf Ihrer Webseite persönliche Daten eingeben können, sind Sie laut DSGVO dazu verpflichtet diese Daten zu verschlüsseln – insbesondere wenn personenbezogene Daten – wozu beispielsweise Namen, Geburtsdaten, Adressen und Email-Adressen gehören – über ein Formular abgefragt und verarbeitet werden, ist die Verschlüsselung Pflicht.

 

Änderungen im Chrome Browser ab Juli 2018

Hinzu kommt die Ankündigung, dass der Chrome Browser voraussichtlich ab Ende Juli 2018 alle Webseiten ohne gültiges SSL-Zertifikat deutlich mit dem Hinweis „Nicht sicher“ direkt in der Adresszeile des Browsers kennzeichnen wird.  Nicht zuletzt aufgrund dieser Ankündigung und der Tatasache, dass die SSL-Verschlüsselung einer Webseite einen Google-Rankingfaktor darstellt, sollten Webseiten-Betreiber ein solches Zertifikat einsetzen.

 

SSL-Zertifikate in EUserv Hosting-Tarifen ab sofort kostenfrei enthalten

Da die Sicherheit im Netz auch uns sehr am Herzen liegt, ist ab sofort ein kostenloser SSL-Basischutz in allen aktuellen EUserv Hosting-Tarifen enthalten. Dabei handelt es sich bei den Tarifen „Active Pro“, „Exclusive“ und „Exclusive Pro“ um SSL-Zerifikate von „Let’s Encrypt“, welche von allen bekannten Browsern für PC, Mac, Smartphones, Tablets usw. akzeptiert werden und in den entsprechenden Tarifen bereits aktiv sind. Wer also einen dieser Tarife bei EUserv gebucht hat oder noch buchen möchte, erreicht seine Webseite/n ab sofort auch SSL-verschlüsselt über HTTPS.

Für die Tarife „Basic Pro“ und „Active“ steht, ebenfalls kostenfrei, ab sofort shared SSL-Support zur Verfügung. So lassen sich alle in einem Vertrag enthaltenen Domains gleichzeitig über ein Wildcard-Zertifikat des Hosters, welches in unserem Fall für kundencontroller.de ausgestellt wurde, absichern und über HTTPS aufrufen. Die Aktivierung erfolgt im EUserv Kundencenter.

Weitere Informationen rund um das Thema SSL liefert auch das EUserv Wiki. Feedback und Diskussionen zum Thema sind im Forum willkommen.

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Safe Harbor, Datenschutz & Co.: Warum Hosting in Deutschland so wichtig ist

16.12.2015 | von Susanne

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Auch drei Monate nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Safe Harbor-Abkommen für ungültig  erklärte, gibt es viele offene Fragen und es herrscht in vielen Unternehmen Verunsicherung. Welche Gefahren drohen jetzt? Wer ist wirklich von der Entscheidung betroffen? Was muss ich tun, damit keine rechtlichen Verstöße vorliegen?

Mit diesem Beitrag möchten wir Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen liefern und  über vorherrschende Irrtümer aufklären.

 

# Frage 1: Was ist das Safe Harbor-Abkommen überhaupt?

Das Safe Harbor-Abkommen, zu Deutsch „Sicherer Hafen“, wurde im Jahre 2000 von der europäischen Kommission verabschiedet, um den Austausch personenbezogener Daten zwischen Unternehmen innerhalb der EU und Unternehmen in den USA in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie zu ermöglichen.

Unternehmen durften bislang personenbezogene Daten aus der EU ohne weitere Einschränkungen in die USA übertragen, wenn das empfangende Unternehmen sich dem entsprechenden Safe-Harbor-Regelwerk unterworfen hatte und somit ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet hat.

 

# Frage 2: Warum erklärte der EuGH Safe Harbor für ungültig?

Nach der jüngsten Entscheidung des EuGH gewährleistet die  Speicherung personenbezogener Daten auf  US-amerikanischen Servern und Servern in außereuropäischen Drittländern keinen ausreichenden Datenschutz gemäß der europäischen Richtlinie 95/46/EG. Personenbezogene Daten von EU-Bürgern waren somit nicht ausreichend vor fremdem Zugriff – insbesondere durch US-amerikanische Sicherheitsdienste und Behörden – geschützt, denn nach national geltendem Recht ist es diesen gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, wenn die nationale Sicherheit oder das öffentliche Interesse dies erfordern – unabhängig davon, ob amerikanische Unternehmen sich zu einem Handeln gemäß Safe Harbor-Abkommen verpflichtet haben.

Diese Entscheidung hat insbesondere auf die innerhalb der europäischen Union ansässigen Unternehmen beträchtliche Auswirkungen und lässt das Hosting und Speichern von Daten in Deutschland  in den Mittelpunkt rücken.

 

#Frage 3: Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die personenbezogene Daten in der EU erheben und in die USA übermitteln. Dazu zählen beispielsweise:

  • Hosting auf Servern in den USA
  • Cloud-Services, die von den USA aus erbracht werden
  • Übermittlung von Daten an Dienstleister in den USA, z.B. zur weiteren Verarbeitung
  • Übermittlung von Daten an die US-amerikanische Konzernmutter oder an US-amerikanische Tochterunternehmen

 

#Frage 4: Womit müssen Unternehmen jetzt rechnen?

Rechtlich gesehen dürfen Unternehmen seit Verkündung der Entscheidung keine Daten mehr auf Basis des Safe-Harbor-Urteils in die USA transferieren. Tatsächlich fließen aber nach wie vor  Datenströme weitestgehend ungehindert weiter. Die Aufsichtsbehörden haben nun die Möglichkeit zu überprüfen, ob die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA mit den europäischen Datenschutzstandards korrelieren.
Für den Fall eines rechtswidrigen Umgangs mit personenbezogenen Daten drohen dem betroffenen Unternehmen insbesondere Bußgelder, Abmahnungen und Unterlassungsklagen. Außerdem besteht das Risiko, dass Mitbewerber, Betroffene und Verbraucherschutzbehörden Rechtsschutz einklagen und die Unterlassung der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA mit einstweiligen Verfügungen durchsetzen könnten, so dass einem Unternehmen hier schlimmstenfalls Umsatzverluste drohen.

 

#Frage 5: Was können Unternehmen jetzt tun?

Grundsätzlich sollte immer darauf geachtet werden, dass sämtliche Daten auf europäischen Servern gespeichert sind, im Idealfall sogar auf deutschen. Stehen die Server zur Datenspeicherung in Deutschland, unterliegen sie den deutschen Datenschutzrichtlinien.

Wollen Unternehmen etwa Teile ihrer IT-Infrastruktur oder ihrer Software in die Cloud verlegen, so müssen im Vorfeld diese Fragen abgeklärt werden:

  • Ist der Anbieter von Cloud-Lösungen bereits auf die aktuelle Situation eingestellt?
  • Ist die alleinige Speicherung von Daten innerhalb der EU vertraglich vereinbart? Gilt dies auch für Sub-Dienstleister oder darunterliegende Cloud-Dienste, die mein Dienstleister verwendet?
  • Bin ich für den Fall des Ausfalls meines Cloud-Dienstleisters vorbereitet? Hier sind auch andere Szenarien als Ursache denkbar!
  • Bekomme ich meine Daten zurück bzw. kann ich meine Daten und Dienste auf andere Dienstleister transferieren?

Für Unternehmen die ihren Server, vServer oder sonstige Hosting-Dienstleistung bei EUserv mieten, hat das Urteil keine Konsequenzen, denn wir  hosten alle Dienste im eigenen Rechenzentrum in Jena/Thüringen und damit zu 100% in Deutschland. Sollten Unternehmen aufgrund des Safe Harbor Urteils vom ihren bisherigen Hosting- oder Cloud-Anbieter wechseln wollen, steht unser Team für Vorschläge einer zügigen Migration der Projekte in das Rechenzentren in Jena gern zur Verfügung.

 

100% Hosting in Germany – Datenschutz bei EUserv

Als deutscher Hosting-Spezialist lagern die Daten und Projekte unserer Kunden ausschließlich auf Servern in unseren zwei deutschen Rechenzentren im Großraum Jena/Thüringen, konform den strengen deutschen Regelungen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Wir erheben, verarbeiten und speichern ausschließlich Daten unserer Kunden, die zur Vertragsabwicklung und zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienste notwendig sind bzw. Daten, die Kunden auf unseren Servern speichern. Im Falle von Domainregistrierungen ist es unumgänglich bestimmte personenbezogene Daten an die Registrare und Registrierungsstellen weiterzuleiten. An Behörden und Dritte geben wir Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung bzw. nach Gerichtsbeschluss heraus.

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Ein dedizierter Server zum Preis von einem vServer?

26.03.2015 | von dirkateuserv

Ein dedizierter Server zum Preis von einem vServer?
Ist der Markt reif für einen dedizierten 5-Euro-Server?
Ein echter dedizierter Server, den sich wirklich jeder leisten kann?

Diese Fragen diskutieren wir intern seit etwas mehr als zwei Jahren. Können deutsche Serverhoster einen echten dedizierten(!) Server für monatlich 5 Euro netto wirklich anbieten? Wir beobachten den deutschen und europäischen Hosting-Markt und sehen aktuelle Tendenzen in Richtung Bedarf für einen solchen dedizierten Low-Cost-Server.

Für Sie als Kunden wäre das mit Sicherheit eine tolle Sache: Ein echter dedizierter Server zu einem Preis von einem kleinen vServer. Und das auch noch gehostet in Deutschland!!!

Wir haben uns in den letzten Monaten viele Gedanken gemacht, wie wir unseren Kunden einen solchen dedizierten Server für einen Preis von 5 Euro monatlich anbieten können und trotzdem dabei noch (ein wenig) Geld verdienen. Wir sind uns in einigen Punkten noch unsicher, ob das kommerziell wirklich geht. Immerhin hosten wir zu 100% in Deutschland und haben dementsprechend hohe Lohn- und Stromkosten. Zusätzlich haben wir in Thüringen, dem grünen Herz von Deutschland, einen gewissen „green“ – Anspruch.

Technisch gesehen hat EUserv seit 2005 viel Erfahrung sammeln können und KnowHow zu bieten. Wir könnten mit unseren eigenen Entwicklungen wie Servergehäusen oder unserer Racktechnik solche Server technisch gesehen anbieten. Die Frage ist, ob sich das für uns kommerziell wirklich auch lohnen wird. Wir denken dabei zum Beispiel an die Supportanfragen der Kunden, Pflege von Betriebssystemen oder andere Services, die wir bei unseren aktuellen dedizierten Serverangeboten inklusive haben.

Wir denken uns, daß wir diesen günstigen Preis nur erreichen können, wenn wir konsequent Kosten sparen. Das würde einer Art Minimalisierung des dedizierten Serverhostings bei EUserv bedeuten. Im Klartext müßten wir viele Features, die bei den regulären Serverangeboten Kosten verursachen, die aber nicht jeder nutzt, bei den günstigen Servern entfernen. Dazu zählen zum Beispiel Backup-Speicher, IP-Adressen oder spezielle Profi-Features wie vKVM oder IPv6 Netze.

Weiterhin sind wir uns über die Hardware-Ausstattung dieser günstigen Server nicht sicher. Leistungswunder darf niemand bei dem Preis erwarten. Das sollte jedem bewusst sein. Aber dedizierte Server müssen zuverlässig laufen. Egal wie preiswert sie sind. Wir wollen keinesfalls -nennen wir es beim Namen- Schrotthardware verbauen. Hingegen teure Serverhardware würde die Preise massiv nach oben treiben. Da müssen Kompromisse her. Wir wollen deshalb neue oder neuwertige Standardhardware verbauen. Augenmerk auf solide Technik.

Und was ist mit dem Support?

Ein Feature möchte ich gesondert ansprechen: Der technische und kaufmännische Support. Wir möchten auf Support keinesfalls verzichten oder diesen ausschließlich über das Forum abwickeln. Wir wollen daher einfachen Support per Email und Telefon anbieten. Wir wollen dabei jedoch nicht in die Tiefe gehen, also zeitlastige Probleme supporten. Wir hoffen, daß das jeder Kunde schätzen wird. Wir werden es trotzdem unter dem kommerziellen Aspekt beobachten.

Dürfen wir Sie bitten?

Ob ein solcher Low-Budget-Server etwas für Sie ist, können Sie ab sofort selbst testen. EUserv startet ab sofort mit einem (erstmal) begrenzten Kontigent an Hardware die dedizierten Server im extremen Low-Budget-Bereich. Gehostet werden sie in unserem Rechenzentrum in Jena / Thüringen. Wir nennen die Server „Misurfi LC“ und hoffen, dass wir gemeinsam mit Ihnen als Kunden die Server weiterentwickeln können und sie schließlich zum Erfolg für Sie als Kunden und uns führen.

Wir starten mit 2 Modellen. Alle Modelle bieten wir als Monatsvertrag an.

Bestellen Sie hier Ihren dedizierten 5-Euro-Server, der zu 100% in Deutschland gehostet ist:
http://www.euserv.com/de/dedizierte-server/misurfi-rootserver/v7/misurfi-lc.php

Wir freuen uns auf Ihre Fragen, Feedback und Anregungen im EUserv Forum unter: http://forum.euserv.de/index.php/topic,8641.msg37093.html

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    Dies ist der offizielle Weblog der europa-weiten Webhosting- Marke EUserv.
    Er bietet witzige Episo- den aus dem Arbeits- alltag, Fachthemen, sowie Präsentation und Informationen in eige- ner Sache.

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